Kranke Straftäter
Ein Straftäter oder eine Straftäterin ist ein Mensch,
der etwas Verbotenes gemacht hat.
Das Verbotene war so schlimm,
dass die Polizei gekommen ist.
Ein Gericht hat dann ein Urteil gesprochen.
Oft müssen die Menschen ins Gefängnis.
Maß-Regel-Vollzug
Es gibt auch kranke Straftäter oder Straftäterinnen.
Dann kann das Gericht entscheiden:
Dieser Straftäter oder diese Straftäterin soll nicht
in ein normales Gefängnis.
Der Mensch soll in eine Klinik.
Das ist dann eine besondere Klinik.
Die Klinik ist abgeschlossen.
Der Straftäter oder die Straftäterin muss darin bleiben.
Es ist eine psychiatrische Klinik.
Diese Klinik hat einen besonderen Namen.
Der Name ist Maß-Regel-Vollzug.
Gründe für Maß-Regel-Vollzug
Das Gericht entscheidet sich für die besondere Klinik
aus diesen Gründen:
- Ein kranker Straftäter oder eine kranke Straftäterin
soll wieder gesund werden.
Dafür ist die besondere Klinik gut geeignet.
Die Krankheit kann eine psychische Krankheit sein.
Oder die Krankheit kann eine Sucht-Krankheit sein. - Ein kranker Straftäter oder eine kranke Straftäterin
soll nicht mehr frei leben.
Denn das ist für die anderen Menschen zu gefährlich.
Vielleicht würde der kranke Mensch wieder andere Menschen angreifen.
Medizinische Behandlung
Ärzte und Ärztinnen kümmern sich
in der besonderen Klinik um die Menschen.
Und Betreuer und Betreuerinnen
kümmern sich um die Menschen.
Die Männer und Frauen bekommen
eine gute medizinische Behandlung.
Das Ziel ist:
Sie sollen wieder gesund werden.
Und sie sollen selbstständig leben können.
Geschlossene und offene Bereiche
Es gibt unterschiedliche Bereiche in den Kliniken.
Manche Bereiche sind abgeschlossen.
Andere Bereiche sind offen.
In ihnen leben Straftäter und Straftäterinnen,
die nicht mehr gefährlich sind.
Gesetzliche Regeln
Über die besonderen Kliniken gibt es Gesetze.
In den Gesetzen steht zum Beispiel,
wer in eine solche Klinik muss.
Und welche Regeln es dort geben muss.
Die Zeit nach der Klinik
Der LVR hat auch Hilfen für die Menschen
nach der Zeit in der Klinik.
Zum Beispiel Wohn-Angebote.
Der LVR hilft bei der Suche nach einer Wohnung.
Der LVR gibt Beratung und Betreuung.
Damit es den Menschen gelingt,
selbstständig und friedlich zu leben.